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FRISCHES VOM FISCHER IM SEPTEMBER 2025

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der September ist da – für die einen bedeutet das noch Ferienzeit, für die anderen schon wieder volle Fahrt im Alltag. Egal, wo Sie gerade stehen: ein guter Moment, um sich einen kurzen Überblick über die aktuellen steuerlichen Themen zu verschaffen.

In dieser Ausgabe thematisieren wir u. a. die geplante Erhöhung des Mindestlohns, ein aktuelles BFH-Urteil zur doppelten Haushaltsführung sowie die neuen Vorgaben zu E-Rechnungen und Buchführungspflichten. So sind Sie steuerlich bestens informiert – kompakt, verständlich und auf den Punkt.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen!

Vorsicht vor falschen Inkasso-Briefen im Namen des Finanzamts

Derzeit sind gefälschte Schreiben im Umlauf, in denen vermeintliche Inkasso-Unternehmen vorgeben, im Auftrag des Finanzamts offene Steuerschulden einzutreiben. Wichtig zu wissen: Das Finanzamt beauftragt niemals externe Inkasso-Dienste, sondern zieht Forderungen ausschließlich selbst ein.

Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, überweisen Sie auf keinen Fall Geld. Wenden Sie sich im Zweifel direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Liegt Ihnen tatsächlich ein gefälschtes Dokument vor, empfiehlt das Bayerische Landesamt für Steuern, Strafanzeige bei der Polizei zu stellen.

Falls Sie dazu Fragen haben, unterstützen wir Sie gerne –

Steuerinformationen September 2025

Ob eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anzuerkennen ist, beschäftigt immer wieder die Finanzgerichte. Aktuell ist auf eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs hinzuweisen. Danach stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht, wenn der Steuerpflichtige am Ort des Lebensmittelpunkts einen Ein-Personen-Haushalt führt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein Steuerbescheid ist zu ändern, wenn elektronische Daten von Dritten (z. B. dem Rentenversicherungsträger) bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Dies gilt nach Meinung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn diese Informationen bereits aus der Steuererklärung ersichtlich waren.

  • Fahrtkosten zum Mietobjekt sind grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen zu ermitteln und als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abzugsfähig. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster kann eine Ferienwohnung aber mitunter eine erste Tätigkeitsstätte darstellen, sodass die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig sind.

  • Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des Mindestlohns (derzeit 12,82 EUR pro Stunde) auf 13,90 EUR zum 1.1.2026 und auf 14,60 EUR zum 1.1.2027 beschlossen. Eine etwaige Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobbern, da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2025. Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformation für Sie hier zum Download  >>

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Fischer & Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Andreas Fischer | Dipl.-Betriebswirt (FH) | Steuerberater
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Registergericht: AG Nürnberg, HRB 32723 | Geschäftsführer: Andreas Fischer
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