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FRISCHES VOM FISCHER IM APRIL 2025

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manchmal sind es die kleinen Stellschrauben, die große Auswirkungen haben. Das gilt ganz besonders im Steuerrecht. Ein cleverer Steuerkniff hier, eine optimierte Regelung dort – und schon lässt sich das Jahr ein gutes Stück effizienter gestalten.

In dieser Ausgabe erwarten Sie wieder wertvolle Tipps und wichtige Neuerungen: Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei Renovierungsmaßnahmen achten sollten, was sich bei elektronischen Kassensystemen ändert und welche neuen Vorgaben für Fahrtenbücher gelten. Natürlich haben wir auch die aktuellen Steuertermine und Sozialversicherungsbeiträge für Sie im Blick.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Seite!

Homeoffice-Pauschale 2025: Mehr Netto für Ihre Mitarbeiter – weniger Aufwand für Sie!

Ab 2025 steigt die Homeoffice-Pauschale auf 6 € pro Tag – für bis zu 210 Tage pro Jahr. Ihre Mitarbeiter können dadurch bis zu 1.260 € jährlich steuerlich geltend machen. Für Unternehmen bedeutet das eine vereinfachte Abrechnung und die Möglichkeit, die Arbeitskosten effizienter zu gestalten. Die neue Regelung macht das Homeoffice attraktiver und kann die Mitarbeiterbindung stärken.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie die Homeoffice-Pauschale bestmöglich für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter nutzen können, sprechen Sie uns gerne an! 

Steuerinformationen April 2025

Machen die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf der Mietimmobilie erfolgen, mehr als 15 % der Anschaffungskosten der Immobilie aus, sind sie nicht sofort in voller Höhe abzugsfähig. Um dies zu vermeiden, gilt es insbesondere, den Dreijahreszeitraum richtig anzuwenden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Es bleibt (leider) dabei: Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind im Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht als Werbungskosten abziehbar. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat daran auch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes nichts geändert.

  • Neu ist hingegen diese Sichtweise: Bei Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten ist eine Leasingsonderzahlung für den Pkw nicht mehr sofort im Zeitpunkt der Zahlung zu berücksichtigen. Sie muss über die Vertragslaufzeit verteilt werden.

  • Ein nicht erwerbstätiger Teilzeitstudent kann die Aufwendungen für seine Fahrten zwischen der Wohnung und der Universität nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten absetzen. Damit hat der Bundesfinanzhof dem Finanzamt widersprochen, das nur die Entfernungspauschale gewähren wollte.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2025.
Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformation für Sie hier zum Download  >>

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Andreas Fischer | Dipl.-Betriebswirt (FH) | Steuerberater
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Gläubiger-ID: DE18 ZZZ0 0001 9014 27 | USt-IdNr.: DE815397379
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Persönlich haftende Gesellschafterin: FIKO Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hilpoltstein
Registergericht: AG Nürnberg, HRB 32723 | Geschäftsführer: Andreas Fischer
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