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FRISCHES VOM FISCHER IM FEBRUAR 2025

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der kürzeste Monat des Jahres hält nicht nur kalendarisch einiges bereit, sondern bringt auch wichtige steuerliche Neuerungen mit sich. Damit Sie bestens informiert ins Frühjahr starten können, haben wir wieder die relevantesten Punkte für Sie zusammengestellt.

In dieser Ausgabe erwarten Sie wichtige Themen wie die Änderungen im Steuerrecht durch das Jahressteuergesetz 2024, aktuelle Anpassungen bei der Pflegeversicherung und spannende Urteile zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen. Zudem finden Sie praktische Hinweise, die Sie für Ihre Steuerplanung im März beachten sollten.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Seite!

15 Jahre Engagement:

Helmut Pfaller geehrt

Seit 15 Jahren ist Helmut Pfaller eine unverzichtbare Stütze bei Fischer & Kollegen. Als Bilanzbuchhalter, Qualitätsmanagementbeauftragter und Lehrlingsausbilder bringt er nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Ruhe und Besonnenheit in die Kanzlei ein.

Seine Vielseitigkeit zeigte er auch bei drei Kanzleiumzügen, die er aktivmitgestaltete. Mit seinem unermüdlichen Einsatz und dem Blick für das Wohl der Mandanten trägt er maßgeblich zum Erfolg des gesamten Teams bei.

Steuerinformationen Februar 2025

Ende 2024 wurde das Steuerfortentwicklungsgesetz in „abgespeckter“ Form verkündet. Hervorzuheben sind die Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags sowie des Kindergelds für 2025 und 2026.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 eine Steuerbefreiung, weshalb auch etwaige Betriebsausgaben seit 2022 nicht mehr abziehbar sind. Doch wie sind „nachlaufende“ Betriebsausgaben zu behandeln, also z. B. eine im Jahr 2022 geleistete Umsatzsteuer-Nachzahlung für das Jahr 2021? In dieser Frage sind sich die Finanzgerichte Münster und Nürnberg uneinig.

  • Erfolgt die Abrechnung über die Leistung durch den Leistungsempfänger und betrifft diese Gutschrift eine Privatperson, wurde die Umsatzsteuer bislang nicht geschuldet, wenn sie unberechtigt ausgewiesen wurde. Doch das hat sich mit der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 nun geändert.

  • Die Finanzverwaltung hat ein kostenloses ELSTER-Tool zur Visualisierung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) zur Verfügung gestellt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2025.

Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformation für Sie hier zum Download  >>

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Fischer & Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Andreas Fischer | Dipl.-Betriebswirt (FH) | Steuerberater
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Registergericht: AG Nürnberg, HRB 32723 | Geschäftsführer: Andreas Fischer
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