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FRISCHES VOM FISCHER IM JULI 2024 |
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willkommen im Juli! Hoffentlich bringt uns dieser Monat die langersehnten Sonnentage und laue Sommerabende, an denen sich die Natur von ihrer schönsten Seite zeigen kann. Damit unsere Umwelt so prächtig bleibt, verdient das Thema Nachhaltigkeit mehr Aufmerksamkeit.
Ab 2026 sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen (mehr dazu im Beitrag unten) – eine Chance, nicht nur gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern auch einen wichtigen Beitrag für die Zukunft zu leisten.
Doch Nachhaltigkeit geht uns alle an und beginnt im Kleinen: Licht ausschalten beim Verlassen eines Raumes, Abfalltrennung oder die Nutzung von erneuerbaren Energien. Jeder Schritt zählt und trägt zu einer besseren Zukunft bei. Vielleicht nutzen Sie die etwas ruhigere Sommerzeit, um Ihre betrieblichen Abläufe unter allen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie und Soziales) zu optimieren. Wenn Sie mehr in diesem Bereich tun möchten, sprechen Sie uns gerne an.
In diesem Newsletter finden Sie außerdem wichtige Informationen zum Steuerrecht und relevante Neuerungen für den Monat Juli. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! |
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Nachhaltigkeit im Fokus: Neue Berichtspflichten ab 2026 – sind Sie vorbereitet? Ab 2026 müssen bestimmte Unternehmen bereits für den Berichtszeitraum 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Diese neue Verpflichtung ergibt sich aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die umfangreiche und standardisierte Berichte über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) verlangt. Ziel ist, mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen und Unternehmen zur Nachhaltigkeit zu motivieren.
Die Verpflichtung zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts gilt für Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:
- mind. 250 Beschäftigte
- Bilanzsumme von mind. 25 Mio. €
- Umsatzerlöse von mind. 50 Mio. €
Eine Ausweitung auf weitere Unternehmensgrößen ist vorgesehen.
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Steuerinformationen Juli 2024 |
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Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die pauschale Besteuerung auch für solche Betriebsveranstaltungen zulässig, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Nicht so erfreulich ist dagegen ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die verspätete Pauschalbesteuerung nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Die Anhebung der gesetzlichen Altersrenten zum 1.7.2024 ist durchaus erfreulich. Rentner sollten aber beachten, dass daraus (erstmals) eine Steuerpflicht resultieren kann.
- Der Bundesfinanzhof hat sich erneut mit der Frage befasst, wie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes darzulegen ist, und entschieden, dass sich der Steuerpflichtige jeder sachverständigen Methode bedienen kann, die zur Nachweisführung geeignet erscheint.
- Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen ist nicht zu beanstanden. So lautet zumindest ein Beschluss des Finanzgerichts Köln in einem Aussetzungsverfahren, der die Sichtweise des Bundesfinanzministeriums bestätigt.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2024. Viel Spaß beim Lesen! |
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Fischer & Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Andreas Fischer | Dipl.-Betriebswirt (FH) | Steuerberater Daimlerstraße 12a | 91161 Hilpoltstein | Telefon 09174/9779-0 Ringstraße 7 | 92318 Neumarkt | Telefon 09181/50955-0 E-Mail: info@fischer-und.de | Web: fischer-und.de Gläubiger-ID: DE18 ZZZ0 0001 9014 27 | USt-IdNr.: DE815397379 Sitz der Gesellschaft: Hilpoltstein | Registergericht: AG Nürnberg, HRA 17557 Persönlich haftende Gesellschafterin: FIKO Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hilpoltstein Registergericht: AG Nürnberg, HRB 32723 | Geschäftsführer: Andreas Fischer
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