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FRISCHES VOM FISCHER IM MAI 2024

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die Welt wird immer digitaler. Umso mehr freut es uns, dass uns die DATEV auch in diesem Jahr wieder als „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet hat. Mit unseren digitalen Prozessen, die den Hauptbestandteil unserer Arbeitsweise bilden, ermöglichen wir Ihnen den Zugriff auf Ihre Unternehmenskennzahlen von jedem Ort der Welt.

Wir sind hochmotiviert, unsere Expertise in diesem Bereich kontinuierlich zu erweitern, um stets den berühmten Schritt voraus zu sein und unseren Mandanten eine erstklassige Beratung auf höchstem Niveau anzubieten.

Was es in der Steuerwelt Neues gibt – darüber halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.
Alles Wichtige kurz und knapp zusammengefasst – jetzt in unserer Steuerinfo für den Monat Mai. Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre!

Digitale Entgeltunterlagen

Die E-Rechnung kommt ...

... und mit ihr viele spannende Neuerungen! Der Bundesrat hat in einem Vermittlungsverfahren am 22. März zugestimmt, dass elektronische Rechnungen im B2B-Bereich ab 2025 verpflichtend sind. Eine E-Rechnung muss damit in einem strukturierten elektronischen Format gemäß DIN EN 16931-1 erstellt, übermittelt und empfangen werden. 
 
Welche Formate möglich sind, was das Ganze für Sie als Rechnungssender und
-empfänger bedeutet und alles, was Sie sonst noch wissen müssen, darüber informieren wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an!

Steuerinformationen Mai 2024

Das viel diskutierte Wachstumschancengesetz wurde im Bundesgesetzblatt
verkündet und ist somit endlich in Kraft. Obwohl das Entlastungsvolumen im Laufe
des Gesetzgebungsverfahrens deutlich reduziert wurde, enthält das Gesetz viele interessante Änderungen und Neuregelungen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei Ehegatten mit Kindern ist das Berliner Testament sehr beliebt. Oft wird bei der Ausgestaltung auch eine Strafklausel (z. B. die Jastrow’sche Klausel) aufgenommen. Über einen solchen Fall hatte nun der Bundesfinanzhof zu entscheiden. Das Urteil zeigt, dass derartige Regelungen zumindest aus erbschaftsteuerlicher Sicht nachteilig sein können.

  • Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden wurde erst 2020 eingeführt. Somit sind einige Fragen noch nicht höchstrichterlich geklärt. Der Bundesfinanzhof muss nun zu einem Fall mit Ratenzahlung entscheiden: Wird die Steuerermäßigung bereits mit der ausgeführten Erneuerung der Heizungsanlage gewährt oder erst mit der vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags?

  • Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Allerdings ist hier ein wichtiger Fristablauf zu beachten. Denn die Anträge für 2023 sind bis zum 30.9.2024 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stellen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2024.
Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformation für Sie hier zum Download  >>

Sonderausgabe Mai 2024

Soll ein Arbeitnehmer erstmals einen Firmenwagen erhalten, ist die Freude oft groß. Doch mit dem Firmenwagen gehen auch Fragen einher: Wie wird der Vorteil „Firmenwagen“ versteuert? Lohnt ein Fahrtenbuch? Wie wirken sich Zuzahlungen aus? Ist ein E-Fahrzeug lukrativ?

Diese und weitere Fragen werden in der aktuellen Sonderausgabe anhand zahlreicher Beispiele mandantengerecht beantwortet. Viel Spaß beim Lesen!

Sonderausgabe für Sie hier zum Download  >>

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Fischer & Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft
Andreas Fischer | Dipl.-Betriebswirt (FH) | Steuerberater
Daimlerstraße 12a | 91161 Hilpoltstein | Telefon 09174/9779-0
Ringstraße 7 | 92318 Neumarkt | Telefon 09181/50955-0

E-Mail: info@fischer-und.de | Web: fischer-und.de 

Gläubiger-ID: DE18 ZZZ0 0001 9014 27 | USt-IdNr.: DE815397379
Sitz der Gesellschaft: Hilpoltstein | Registergericht: AG Nürnberg, HRA 17557
Persönlich haftende Gesellschafterin: FIKO Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hilpoltstein
Registergericht: AG Nürnberg, HRB 32723 | Geschäftsführer: Andreas Fischer
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