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FRISCHES VOM FISCHER IM APRIL 2024

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haben Sie alle Ostereier gefunden? Wir hoffen jedenfalls, dass Sie entspannte und erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten verbringen konnten, um wieder motiviert alle bevorstehenden Herausforderungen anpacken zu können.

Auch bei uns ist einiges geboten. In der Welt der Steuern gibt es keinen Stillstand. Von aktuellen Änderungen über spannende Neuigkeiten bis hin zu praktischen Tipps erfahren Sie bei uns alles, was Sie für eine erfolgreiche Steuerplanung und -optimierung wissen müssen. Alles Wichtige kurz und knapp zusammengefasst – jetzt in unserer Steuerinfo für den Monat April. Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre!

Digitale Entgeltunterlagen

Umsatzsteuer falsch ausgewiesen? Was tun?

Jeder, der in einer Rechnung Umsatzsteuer ausweist, schuldet diese. Was aber ist zu tun, wenn man den falschen Steuersatz verwendet hat? Bisher hat §14c UStG dies streng geregelt: Weist ein Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als er für die Leistung schuldet, muss er auch den überhöht ausgewiesenen Steuerbetrag an die Finanzverwaltung zahlen.

Nachdem der Europäische Gerichtshof eine Steuerschuld zumindest in den Fällen verneint hatte, in denen der Leistungsempfänger kein Unternehmer ist, lockert die Finanzverwaltung auch in Deutschland die Regelungen zum unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag.

Welche Möglichkeiten Sie in diesem Fall nun haben, darüber informieren wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an!

Steuerinformationen April 2024

Der Bundesrat hat am 22.3.2024 den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt und dem milliardenschweren Wachstumschancengesetz zugestimmt, das damit die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen hat.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Tilgung eines geerbten Darlehens mittels „Wohn-Riester“ ist wohl zulässig. Denn nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Revision ist anhängig) ist dem Ehemann die Anschaffung durch seine verstorbene Ehefrau als Gesamtrechtsnachfolger zuzurechnen.

  • Auch Influencer und Blogger können Aufwendungen für Kleidung und Accessoires nicht als Betriebsausgaben absetzen. Allein die naheliegende Möglichkeit der Privatnutzung schließt eine steuerliche Berücksichtigung aus.

  • Aktuell sind mehrere Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, in denen es um die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) geht. Strittig ist, wie die Gewinngrenze von 200.000 Euro zu definieren ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2024.
Viel Spaß beim Lesen!

Steuerinformation für Sie hier zum Download  >>

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Andreas Fischer | Dipl.-Betriebswirt (FH) | Steuerberater
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Gläubiger-ID: DE18 ZZZ0 0001 9014 27 | USt-IdNr.: DE815397379
Sitz der Gesellschaft: Hilpoltstein | Registergericht: AG Nürnberg, HRA 17557
Persönlich haftende Gesellschafterin: FIKO Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hilpoltstein
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