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FRISCHES VOM FISCHER IM NOVEMBER 2023
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Sehr geehrter Herr Meyer,
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kennen Sie das? Im Februar oder März schreiben Sie ein Angebot an einen Kunden. Das Projekt verzögert sich von Woche zu Woche, von Monat zu Monat. Im Dezember ist es dann soweit: Der Auftrag kommt – natürlich mit der Bitte, das in diesem Jahr noch abzuarbeiten.
Bei der Abarbeitung Ihrer Aufträge (auch der kurzfristigen vor dem Jahreswechsel) können wir Ihnen nicht helfen, denn in Ihrem Business sind Sie viel besser als wir. Aber wir können mit Ihnen schon heute klären, was aus steuerlicher Sicht dringend vor dem 31.12. erledigt werden muss.
Lassen Sie uns darüber im November sprechen, dann haben Sie im Dezember Zeit für die letzten Aufträge des Jahres und können die Zeit "zwischen den Jahren" entspannt genießen.
Jetzt wünschen wir Ihnen eine spannende Lektüre mit den Steuerthemen im November und geben Ihnen erste Tipps mit der "Sonderausgabe zum Jahresende 2023".
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Jahreswechsel – was nun?
Damit Sie die Tage um den Jahreswechsel genießen können, sollten Sie sich schon jetzt um den "steuerlichen Jahreswechsel" kümmern. Welche Handlungsspielräume kann man im alten Jahr nutzen, was ist vor dem 31.12.2023 zu klären oder zu veranlassen, um die Möglichkeiten des Gesetzgebers optimal auszunutzen? Und was schieben Sie besser ins neue Jahr, weil sich Regelungen zu Ihren Gunsten ändern?
Diese und viele weitere Fragen beantworten unsere
Werfen Sie gleich einen Blick hinein.
Natürlich beraten wir Sie gerne auch persönlich zu diesem und weiteren Themen. Wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an Ihren Ansprechpartner.
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Steuerinformationen November 2023
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Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Übertragung des Betriebsvermögens privilegiert. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt. Danach kann die Regelverschonung nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Und noch ein weiteres (allerdings günstiges) Urteil zur Erbschaftsteuer ist zu beachten. Danach kann die Steuerbefreiung für ein Familienheim zu gewähren sein, obwohl der Erbe wegen der Vermietung für einen festen Zeitraum nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die Wohnung (Familienheim) einziehen kann.
- Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt stabil und wird auch im
Jahr 2024 (unverändert) 5,0 % betragen.
- Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn die Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich verboten ist und insbesondere dann, wenn der GGf kein Fahrtenbuch führt.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2023. Viel Spaß beim Lesen! |
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Fischer & Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Andreas Fischer | Dipl.-Betriebswirt (FH) | Steuerberater Daimlerstraße 12a | 91161 Hilpoltstein | Telefon 09174/9779-0 Ringstraße 7 | 92318 Neumarkt | Telefon 09181/50955-0 E-Mail: info@fischer-und.de | Web: fischer-und.de Gläubiger-ID: DE18 ZZZ0 0001 9014 27 | USt-IdNr.: DE815397379 Sitz der Gesellschaft: Hilpoltstein | Registergericht: AG Nürnberg, HRA 17557 Persönlich haftende Gesellschafterin: FIKO Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hilpoltstein Registergericht: AG Nürnberg, HRB 32723 | Geschäftsführer: Andreas Fischer
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