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FRISCHES VOM FISCHER IM JANUAR 2021
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wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021. Heute zeigen wir Ihnen, weshalb dieses Jahr Ihr Erfolgsjahr wird, und geben Ihnen die Chance, Ihre zukünftige Beratung bei Fischer und Kollegen mitzugestalten. Starten Sie gleich richtig durch – nicht mit überflüssigen Neujahrsvorsätzen, sondern bestens informiert mit unserem Newsletter für Januar und allen wichtigen Steuerinformationen.
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21 Jahre Fischer und KollegenKein runder Geburtstag, aber trotzdem ein Grund zum Feiern – und Sie sind natürlich unser Ehrengast. Als Newsletter-Empfänger sitzen Sie in der ersten Reihe, wenn wir unsere Erfolgsgeschichte erzählen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungsberichten und ziehen Sie daraus Rückschlüsse für Ihr eigenes Unternehmen. Erfahren Sie mehr über die Unternehmensgründung, den „Selfmademan“ Andreas Fischer, unsere Höhen und Tiefen auf dem Weg zum Top-Steuerberater und die gesamte Fischer-Crew in unserem monatlich erscheinenden Newsletter!
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2021: Jahr des Büffels und Ihr Erfolgsjahr
Dieses Jahr ist ein Rindvieh – allerdings im besten Sinne, denn wir schreiben das Jahr des Büffels. Er steht ebenso wie unsere Fischer-Crew für Fleiß und Zuverlässigkeit. Sowohl der Büffel als auch das Team „Fischer und Sie“ sind stark und überwinden alle Hindernisse. Mit Leidenschaft und Herzblut kämpfen wir gemeinsam für Ihren wirtschaftlichen Erfolg! Es besteht also kein Zweifel daran, dass dieses Jahr Ihr und unser Erfolgsjahr wird. Unser Einsatz für Ihren Erfolg! >>
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Jeder kennt jemanden, der jemanden kennt
Die Generation Z stellt die aktuell jüngsten Bewerber auf dem Arbeitsmarkt und damit die Zukunft unserer Betriebe. Eine Anstellung erhalten Aspiranten zu 33 % aufgrund einer Empfehlung. Wie es der Zufall will, kennen wir den qualifiziertesten Empfehlungsgeber schlechthin: Sie. Schließlich geht es darum, wer Ihr Unternehmen in Zukunft beraten darf. Deshalb fragen wir Sie: Wer gehört in unser Team?
Haben Sie einen Tipp für uns?
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Steuerinformationen Januar 2021
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Auch wenn die gesetzgeberischen Maßnahmen in 2020 schwerpunktmäßig auf die Bewältigung der Corona-Pandemie abzielten, sind daneben weitere Gesetze mit steuerlicher Breitenwirkung umgesetzt worden. So hat der Bundesrat am 27.11.2020 dem Zweiten Familienentlastungsgesetz und dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2020 ist demgegenüber noch nicht in „trockenen Tüchern“.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: - Die Corona-Hilfen der Bundesregierung werden kontinuierlich angepasst. Neuigkeiten gibt es insbesondere zur Novemberhilfe und zur neuen Überbrückungshilfe III.
- Bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen ist bereits seit dem 1.1.2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen zu unterscheiden. In der Praxis wartete man händeringend auf ein erläuterndes Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das nun endlich veröffentlicht wurde.
- Sponsoringaufwendungen können Betriebsausgaben sein – und das gilt auch für eine Freiberufler-Personengesellschaft. Welche Besonderheiten hier bestehen, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2021. Viel Spaß beim Lesen!
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Fischer & Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Andreas Fischer | Dipl.-Betriebswirt (FH) | Steuerberater Daimlerstraße 12a | 91161 Hilpoltstein | Telefon 09174/9779-0 Ringstraße 7 | 92318 Neumarkt | Telefon 09181/50955-0 E-Mail: info@fischer-und.de | Web: www.fischer-und.de Gläubiger-ID: DE18 ZZZ0 0001 9014 27 | USt-IdNr.: DE815397379 Sitz der Gesellschaft: Hilpoltstein | Registergericht: AG Nürnberg, HRA 17557 Persönlich haftende Gesellschafterin: FIKO Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hilpoltstein Registergericht: AG Nürnberg, HRB 32723 | Geschäftsführer: Andreas Fischer
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